Notariat

Notar in Emmerich am Rhein

Notarielle Kompetenzen

Genauigkeit, fundiertes Wissen und Verständis für Ihr Anliegen

In allen notariellen Bereichen stehen wir Ihnen mit unserem Team als Ansprechpartner zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere das Immobilienrecht, das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, das Erbrecht sowie die private Vorsorge.

Immobilienrecht

Vertragsgestaltungen rund um die Immobilie bedürfen wegen Ihrer Komplexität und Tragweite der notariellen Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren.
Wir beraten und betreuen Sie dabei in allen denkbaren immobilienrechtlichen Fragestellungen vom einfachen Grundstücks- oder Wohnungskauf, der Bestellung von Grundpfandrechten oder anderen Belastungen über die lebzeitige Übertragung von Immobilien aufgrund vorweggenommener Erbfolge bis hin zu komplexen Teilungen von Grund- bzw. Wohnimmobilien sowie Bauträgerprodukten.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind wir an Ihrer Seite, wenn es um die Gründung von Gesellschaften, die Übertragung von Geschäftsanteilen, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen, Kapitalmaßnahmen (einschließlich Investitions- und Gesellschaftervereinbarungen) sowie Beratung in Fragen der Unternehmensnachfolge geht.

Erbrecht

Wir helfen, wirksame und eindeutige Regelungen für Ihren Nachlass zu treffen und Ihre Vorstellungen über die Erbfolge in die für Sie passende rechtliche Form zu überführen. Zu diesem Zweck entwerfen und beurkunden wir Testamente und Erbverträge. In laufenden Nachlassangelegenheiten entwerfen und beurkunden wir für Sie Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen.

Private Vorsorge

Wir erstellen für Sie eine General- u. Vorsorgevollmacht ggfs. auch mit Aufnahme einer Betreuungsverfügung. Mit einer Vollmacht können Sie gewährleisten, dass im Fall Ihrer eigenen Geschäftsunfähigkeit eine von Ihnen benannte Vertrauensperson an Stelle eines gerichtlichen Betreuers Entscheidungen in Ihrem Namen trifft. Auch die Ernennung mehrerer Personen ist möglich.

Sofern gewünscht, sind wir auch behilflich bei der Aufnahme einer Erklärung über eine Patientenverfügung. Damit wird u. a. sichergestellt, dass niemand gegen Ihren Willen medizinische Behandlungen vornimmt.

Zusätzliche Informationen

Informationen zum notariellen Berufsrecht

Weitere Informationen zum Thema Notariat finden Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer, welches wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen.